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Dünenpark Binz, Whg. 167
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Ihre 3-Raum Ferienwohnung 16RB167 liegt im 1. Obergeschoss, ist ca. 75 qm groß und bietet genug Platz für maximal 6 Personen. Die großzügige Ferienwohnung teilt sich auf in einen Wohnraum mit einer integrierten Küchenzeile, zwei Schlafräume, ein Badezimmer und einen großen Balkon. Beide Schlafzimmer sind mit einem Doppelbett und einem Kleiderschrank ausgestattet, wobei das zweite über einen begehbaren Kleiderschrank verfügt. Über den Flur gelangen Sie in das Badezimmer mit Dusche, Waschtisch und WC, sowie in den gemütlichen Wohnraum mit einer Schlafcouch für die 5. und 6. Person, 2 Sessel, TV und Musikanlage. Von dort können Sie den großen Südost-Balkon betreten, der mit Tisch und Stühlen ausgestattet ist, zum Verweilen einlädt und einen Blick über den Dünenpark ermöglicht. Ebenso steht eine gut ausgestattete integrierte Küchenzeile mit Backofen, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster und einen separten Essplatz zur Verfügung. Ein wohnungseigener PKW-Stellplatz kann in der Tiefgarage kostenfrei genutzt werden. Ein Internetzugang gegen eine geringe Gebühr steht unseren Gästen zur Verfügung.
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.