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Residenz-Margarete 1.8 by binz-apart
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Die im Jahr 2011 fertiggestellte APART-Ferienwohnung liegt in der Margaretenstraße 13 im Herzen des Ostseebades Binz auf Rügen. Die Wohnung ist ca. 65 m² groß, hat 2 separate Schlafzimmer mit Doppelbetten, ein Bad und einen großen Wohn/Kochbereich. In der Tiefgarage des Hauses (Einfahrtshöhe 1,95 m) ist ein wohnungseigener PKW-Stellplatz für Sie vorhanden. Die Wohnung befindet sich in der 1. Etage mit einem gut 10 m² großen Balkon in Südausrichtung. Die Wohnung können Sie bequem über einen Fahrstuhl erreichen.
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3 Bewertungen für Residenz-Margarete 1.8 by binz-apart
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Zum Strand bzw. zur Strandpromenade gehen Sie ca. 200 m. Die Margaretenstraße befindet sich nur 2 Gehminuten von der Binzer Fußgängerzone entfernt. Zur Seebrücke gehen Sie wenige Minuten. Die Margaretenstraße wird nur von den Anliegern befahren. Gegenüber befindet sich das Binzer Ärzte- und Bäderhaus; dies ermöglicht Ihre medizinische Betreuung auch während Ihres Urlaubs. Supermarkt, Shoppingmeile, Cafés, Bars, Restaurants und Kneipen laden fußläufig zum Schlendern und Verweilen ein. Die Wohnanlage und die Ferienwohnung sind stets auf Ihre Erholung ausgerichtet.
Lage der Unterkunft
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Kontakt zu HRS Holidays
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.